Allgemeine Geschäftsbedingunen der Kilic Feintechnik GmbH
§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Diesen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, soweit wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Kunden zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Niederlegung oder Bestätigung, soweit hier nichts anderes bestimmt ist.
§ 2 Angebot
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt
(2) Die aufgeführten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt, ist unser Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig; für Kaufleute rein netto. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug Verzugszinsen sind i. H. v. 4 % (bei Kaufleuten i.H.v. 8%) über dem EZB-Zinssatz vom Fälligkeitstage an zu zahlen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Zahlungen werden zur Tilgung der ältesten jeweils zu diesem Zeitpunkt fälligen Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenrechte von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Sofern der Kunde Kaufmann ist gilt zusätzlich folgendes: Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder neuen Steuerabgaben eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(8) Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache und diesseitiger schriftlicher Bestätigung genommen.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt außerdem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(3) Wir dürfen den Liefertermin um bis zu 3 Wochen überschreiten, ohne dass wir dadurch in Verzug geraten, wobei wir uns vorbehalten nötigenfalls Teillieferungen zu leisten.
(4) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; hierbei ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung lediglich auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in einem Annahme- oder Schuldnerverzug befindet, auf diesen über. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang und Versand
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Frankolieferungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Warenrücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Sie müssen porto- und frachtfrei erfolgen. Die Eingebung einer Bearbeitungsgebühr behalten wir uns nach Aufwand vor.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung, bei Hingabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung und Gutschrift vor.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist gilt zusätzlich:
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits mit Bestellung oder Auftragsannahme vorab alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrags inklusive Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach Verarbeitung weiter veräußert wurde. Zur Einziehung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns aber, die Forderung selbst nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, steht uns das Recht zu, dass uns der Kunde bezüglich der abgetretenen Forderung deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner von der Abtretung in Kenntnis setzt.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die diesbezüglichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Darüber hinaus gewähren wir für unsere Ware eine Garantie für den Zeitraum von 10 Jahren seit Übergabe der Ware.
Garantieansprüche können jedoch nur insoweit geltend gemacht werden, und werden von uns nur dann anerkannt, wenn sich die Ware im Originalzustand befindet. Durch jegliche Veränderung oder Beschädigung erlischt die Garantie. Die zur Rücksendung der Ware anfallenden Kosten hat unser Kunde zu tragen, wir sind insoweit von sämtlichen Kosten freizuhalten.
§ 8 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts abweichendes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


